Container Ratgeber

Ihr individuelles Bauprojekt erfordert einen passenden Container. Erfahren Sie hier welcher Container zu Ihrem Projekt passt.

Stahlschrott / Eisenschrott / Metalle

Schrott aus Nutzeisen, Stahl, Gießereischrott und nichtrostenden Stählen wird als Stahlschrott bzw. Eisenschrott bezeichnet. Hierzu gehören zum Beispiel Metallspäne, Metallfässer usw.

Aber auch Altmetalle aus Nichteisen kurz Nichteisen-Metalle können hier entsorgt werden. Dazu zählt z.B. Aluminium oder Kupfer.

Was darf in den Container?

• Eisen // Stahlschrott

• Kabelschrott // E-Motoren

• Aluminium: E-Motorblöcke // Felgen // Leiterbahnen

• Blei und Zink: Dachdeckungen // Fensterbänke // Regenrinnen

• Kupfer: Rohre // Dachbleche // Dachrinnen

• Messing: Antennen // Armaturen // Hohlleiter

• Nickel: Kochtöpfe // Spülbecken // Waschmaschinentrommeln

• Zinn: Becher // Figuren // Lametta // Orgelpfeifen

    Was darf nicht in den Container?

    • Bleibatterien // Elektroschrott // Katalysatoren

    • Kontaminierter und Radioaktiver Schrott

    • Qualitätsmindernde Anhaftungen

    • Baumischabfälle // Bauschutt

    • Schadstoffhaltige Baustoffe

    • Sperrmüll // Haushaltsabfälle

    Wie voll darf ein Container sein?
    Wie Sie schon der Grafik entnehmen können möchten wir Sie darum bitten den Container flach zu befüllen. Der Abfallbehälter kann sonst nicht auf unsere Fahrzeuge verladen werden, da er gegen die Rechtsgrundlagen der Ladungssicherung verstößt.
    Ladung sicher heißt Menschen sichern. Dafür stehen wir ein
    Stellplatz auf öffentlicher Fläche?
    Bitte beachten Sie - Für das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen wird eine entsprechende Genehmigung (sog. Sondernutzungserlaubnis) durch das zuständige Ordnungsamt benötigt.

    Bitte kontaktieren Sie hierzu ihre Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt. Beachten Sie auch, dass sie während der Mietzeit des Containers den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten müssen.