Container Ratgeber

Sie möchten loslegen, aber wissen nicht welchen Behälter Sie benötigen? 

Erfahren Sie hier welcher Container zu Ihrem Vorhaben passt und womit Sie ihn befüllen dürfen.

Baumischabfälle

Als Baumischabfälle definieren sich alle gemischten Abfälle, die im Rahmen von Bau- und Renovierungsmaßnahmen, sowie Sanierungs- und Abrissarbeiten anfallen. 

Dabei umfasst dieses Gemisch sowohl nicht-mineralische, als auch einen geringen Anteil (<5%) mineralischer Bestandteile. Deswegen sind die Baumischabfälle nicht mit dem Bauschutt gleichzusetzen, da Bauschutt ausschließlich mineralische Materialien enthält.

Was darf in den Container?

• Folien / Kunststoffe / Rohre

• Gips / Rigips / Gispkartonplatten

• Holzabfälle / Sägespäne / (A I-III)

• Laminat / Tapeten / Teppichreste

• Papier / Pappe / Kartonagen

• Beton* / Fliesen* / Steine* / Styropor

• Glas* / Keramink*

Was darf nicht in den Container?

• Asbesthaltige Baumaterialien

• Bitumen- und Teerhaltige Abfälle

• Batterien // Elektrogeräte

• Dämmmaterial // Isoliermaterial

• Glas- und Steinwolle

• Garten- und Parkabfälle // Organik

• Gummireifen // Gummidichtungen 

• Hausmüll // Restmüll // Sperrmüll

    Wie voll darf ein Container sein?
    Wie Sie schon der Grafik entnehmen können möchten wir Sie darum bitten den Container flach zu befüllen. Der Abfallbehälter kann sonst nicht auf unsere Fahrzeuge verladen werden, da er gegen die Rechtsgrundlagen der Ladungssicherung verstößt.
    Ladung sicher heißt Menschen sichern. Dafür stehen wir ein
    Stellplatz auf öffentlicher Fläche?
    Bitte beachten Sie - Für das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen wird eine entsprechende Genehmigung (sog. Sondernutzungserlaubnis) durch das zuständige Ordnungsamt benötigt.

    Bitte kontaktieren Sie hierzu ihre Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt. Beachten Sie auch, dass sie während der Mietzeit des Containers den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten müssen.