Container Ratgeber

Ihr individuelles Bauprojekt erfordert einen passenden Container. Erfahren Sie hier welcher Container zu Ihrem Projekt passt.

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Ihre Anfrage in 5 einfachen Schritten. Hier zum Formular:

Grünabfall

Alle kompostierbaren Bio- und Grünabfälle, welche bei der Landschaftspflege- und Grünflächenpflege anfallen, werden als Grünabfall definiert. Dies umfasst kleine Äste, Zweige, Baum-, Grün- und Strauchschnitt, Blumen, Blätter, Stauden Gemüse- und Obstabfälle, Heu, Laub und Stroh, Kompost und (Rinden-)Mulch, Unkraut sowie Wurzeln mit einem Durchmesser kleiner 15 cm.

Was darf in den Container?

  • Äste // Zweige (Ø <15cm)
  • Baumschnitt // Grün- und Strauchschnitt
  • Blumen // Gestecke
  • Friedhofsabfälle
  • Gemüseabfälle // Obstabfälle
  • Kompost // Mulch // Rindenmulch
  • Rasenschnitt // Unkraut
  • Wurzeln (Ø <15cm)

Was darf nicht in den Container?

  • Abfälle aus der Tierhaltung
  • Äste // Zweige (Ø >15 cm)
  • Erdaushub // Mutterboden
  • Holzmöbel // Zäune
  • Küchenabfälle // Speiseabfälle
  • Verunreinigte Grün- und Parkabfälle
  • Wurzeln (Ø >15 cm)

Wie voll darf ein Container sein?

Wie Sie schon der Grafik entnehmen können möchten wir Sie darum bitten den Container flach zu befüllen. Der Abfallbehälter kann sonst nicht auf unsere Fahrzeuge verladen werden, da er gegen die Rechtsgrundlagen der Ladungssicherung verstößt. Ladung sicher heißt Menschen sichern. Dafür stehen wir ein

Stellplatz auf öffentlicher Fläche?

Bitte beachten Sie – Für das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen wird eine entsprechende Genehmigung (sog. Sondernutzungserlaubnis) durch das zuständige Ordnungsamt benötigt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu ihre Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt. Beachten Sie auch, dass sie während der Mietzeit des Containers den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten müssen.