Container Ratgeber
Ihr individuelles Bauprojekt erfordert einen passenden Container. Erfahren Sie hier welcher Container zu Ihrem Projekt passt.
Holz
Unter Holzabfällen versteht man jegliches Altholz, welches je nach ursprünglichem Verwendungszweck unterschiedlich behandelt wurde. Man unterscheidet hierbei in insgesamt vier Kategorien (A I-IV), die sich nach der Fremdstoffbelastung definieren. Hierbei gilt, je höher der Verunreinigungsgrad des Holzes ist, desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:
A I - Naturbelassenes Holz lediglich mechanisch bearbeitet wie z.B. Paletten
A II - Restholz verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt
ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel z.B Span-, OSB-Platten…
A III - Unbelastetes Altholz beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel z.B. Möbelholz
A IV - Auf Anfrage
• Dielen // Furnierholz
• Holzbalken // Holzbretter
• Holzfußböden // Parkett
• Holzmöbel
• Naturbelassene Gartenzäune
• Paletten // Transportkisten
• Altholz mit Anhaftungen (z.B. Glas, Kunststoff, Teer, Silikon)
• Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
• Altholz aus dem Wasserbau
• Altholz mit Schadstoffbelastung
• Außentüren // Fenster
• Bahnschwellen // Leitungsmasten
• Baumstämme // Wurzelstöcke
• Garten- und Parkabfälle // Organik
• PCB-Altholz
Ladung sicher heißt Menschen sichern. Dafür stehen wir ein