Container Ratgeber

Ihr individuelles Bauprojekt erfordert einen passenden Container. Erfahren Sie hier welcher Container zu Ihrem Projekt passt.

Holz

Unter Holzabfällen versteht man jegliches Altholz, welches je nach ursprünglichem Verwendungszweck unterschiedlich behandelt wurde. Man unterscheidet hierbei in insgesamt vier Kategorien (A I-IV), die sich nach der Fremdstoffbelastung definieren. Hierbei gilt, je höher der Verunreinigungsgrad des Holzes ist, desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:

A I - Naturbelassenes Holz lediglich mechanisch bearbeitet wie z.B. Paletten

A II - Restholz verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt

ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel z.B Span-, OSB-Platten…

A III - Unbelastetes Altholz beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel z.B. Möbelholz

A IV - Auf Anfrage

Was darf in den Container?

• Dielen // Furnierholz

• Holzbalken // Holzbretter

• Holzfußböden // Parkett

• Holzmöbel

• Naturbelassene Gartenzäune

•  Paletten // Transportkisten

Was darf nicht in den Container?

• Altholz mit Anhaftungen (z.B. Glas, Kunststoff, Teer, Silikon)

• Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)

• Altholz aus dem Wasserbau

• Altholz mit Schadstoffbelastung

• Außentüren // Fenster

• Bahnschwellen // Leitungsmasten

• Baumstämme // Wurzelstöcke

• Garten- und Parkabfälle // Organik

• PCB-Altholz

Wie voll darf ein Container sein?
Wie Sie schon der Grafik entnehmen können möchten wir Sie darum bitten den Container flach zu befüllen. Der Abfallbehälter kann sonst nicht auf unsere Fahrzeuge verladen werden, da er gegen die Rechtsgrundlagen der Ladungssicherung verstößt.
Ladung sicher heißt Menschen sichern. Dafür stehen wir ein
Stellplatz auf öffentlicher Fläche?
Bitte beachten Sie - Für das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen wird eine entsprechende Genehmigung (sog. Sondernutzungserlaubnis) durch das zuständige Ordnungsamt benötigt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu ihre Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt. Beachten Sie auch, dass sie während der Mietzeit des Containers den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten müssen.